Auch im Ausländerrecht werden unsere Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.
Die Höhe der jeweiligen Gebühren hängt von der Schwierigkeit und dem Umfang Ihrer Angelegenheit ab, im Regelfall muß Ihr Anwalt auch persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde Einsicht in Ihre Akten nehmen, was wiederum mit zusätzlichen Reise- und Zeitkosten verbunden sein kann.
In der Regel fordern wir von unseren Mandanten einen angemessenen Vorschuß auf unsere Tätigkeit an. Dies ist deshalb erforderlich, weil im Falle einer Mandatierung wir für Sie in Vorleistung treten und dies nur dann geht, wenn die Unkosten hierfür auch entsprechen abgedeckt sind.
Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt nach dem Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts (link!), so daß im Fall einer ausländerrechtlichen Vertretung pro Person Kosten in Höhe von ca. 300,00 EUR bis 600,00 EUR zzgl. MWSt. anfallen können. Für die Beratung entstehen Kosten in Höhe von 80,00 EUR bis zu 180,00 EUR zzgl. MWSt.
Scheuen Sie nicht, uns direkt nach den Kosten in Ihrem persönlichen Fall zu fragen! Zu jeder unserer Beratungen gehört auch die Frage, was für Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen werden.