Unabhängig von der Erteilung Ihres Mandats, können Sie sich natürlich auch von uns umfassend beraten lassen.
Das erste Beratungsgespräch kostet je nach Umfang und Schwierigkeit der Sache zwischen 80,00 € und maximal 180,00 € (ohne Mehrwertsteuer). Wegen der Besonderheiten des familienrechtlichen Mandates kostet die Erstberatung im Familienrecht je nach Umfang und Dauer 100,00 € bis 250,00 € (incl. Mehrwertsteuer).
Auf dieser Grundlage kann allerdings tatsächlich nur eine erste Beratung stattfinden; sind weitere Prüfungen oder Tätigkeiten erforderlich, so entstehen regelmäßig die gewöhnlichen Gebühren nach dem RVG.