Erstes Beratungsgespräch

Unabhängig von der Erteilung Ihres Mandats, können Sie sich natürlich auch von uns umfassend beraten lassen.

Das erste Beratungsgespräch kostet je nach Umfang und Schwierigkeit der Sache zwischen 80,00 € und maximal 180,00 € (ohne Mehrwertsteuer). Wegen der Besonderheiten des familienrechtlichen Mandates kostet die Erstberatung im Familienrecht je nach Umfang und Dauer 100,00 € bis 250,00 € (incl. Mehrwertsteuer).

Auf dieser Grundlage kann allerdings tatsächlich nur eine erste Beratung stattfinden; sind weitere Prüfungen oder Tätigkeiten erforderlich, so entstehen regelmäßig die gewöhnlichen Gebühren nach dem RVG.