In zivil- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten werden die Gebühren regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt.
Die Höhe der Gebühren ist insbesondere vom Gegenstandswert des Rechtsstreites abhängig. Der Gegenstandswert ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Er kann z.B. die Summe der Ansprüche, die Ihr Anwalt für Sie geltend machen soll, sein; im Arbeitsrecht im Falle einer Kündigungsschutzklage ist der Gegenstandswert 3 Monatsgehälter.
Für jede Instanz können 2 Gebühren anfallen, die Verfahrens- und die Terminsgebühr, wenn wir Sie auch vor Gericht vertreten.
Falls Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten zu tragen, kann das Gericht Ihnen auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligen.