Familienrecht

In familienrechtlichen Angelegenheiten richtet sie die Höhe unserer Gebühren ebenfalls in der Regel nach dem RVG und dem entsprechenden Gegenstandswert.

Die Kosten für das Scheidungsverfahren berechnen sich nach dem Wert, der sich aus dem Dreifachen des monatlichen Nettoverdienst der Eheleute ergibt. Seit Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind die Scheidungskosten für die Parteien gesunken!

Im Falle einer einverständlichen Scheidung muss sich nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten lassen, so dass der Anwalt für den zweiten Ehegatten eingespart werden kann. Allerdings ist dies nur zu empfehlen, wenn man sich wirklich einig ist.

Bei Streitigkeiten außerhalb von Scheidungsverfahren über das Sorgerecht oder den Umgang mit einem Kind werden Gebühren unabhängig vom Einkommen der Eltern nach festen Streitwerten erhoben. Dieser beträgt 4.000,00 € (§ 45 FamGKG).

Bei Klagen auf Zahlung von Unterhalt entstehen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren nach einem Wert der auf das Jahr hochgerechneten Unterhaltsforderung.

Falls Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten zu tragen, kann das Gericht Ihnen auf Antrag Prozesskostenhilfe bewilligen.