Rechtsanwälte leben davon, dass sie Rechtsrat erteilen. Deshalb kostet jeder Rechtsrat und die Vertretung Geld.
Unsere Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Ferner können Honorarvereinbarungen getroffen werden. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung kommt diese in bestimmten Fällen für Ihre Kosten auf.
In der Regel fordern wir von unseren Mandanten einen angemessenen Vorschuss auf unsere Tätigkeit an. Dies ist deshalb erforderlich, weil im Falle einer Mandatierung wir für Sie in Vorleistung treten und dies nur dann geht, wenn die Unkosten hierfür auch entsprechen abgedeckt sind. Abgedeckt werden soll durch den Vorschuss insbesondere der Verwaltungsaufwand unseres Büros, das ist das die Miete, das Sekretariat, die Telefonate, die wir für Sie führen, die Schriftsätze, die wir für Sie anfertigen oder auch die teure Fachliteratur, die wir beziehen, und die Fortbildungskurse, die wir besuchen, um Sie stets kompetent und aktuell beraten zu können. Der Vorschuss wird natürlich später auf Ihre Abschlussrechnung angerechnet.
Scheuen Sie nicht, uns direkt nach den Kosten in Ihrem persönlichen Fall zu fragen! Zu jeder unserer Beratungen gehört auch die Frage, was für Kosten voraussichtlich auf Sie zukommen werden.