Rechtschutzversicherung

Für Sie ist es stets am günstigsten, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits übernimmt.

Allerdings: Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für jede Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen, sondern wenn ein Versicherungsfall eintritt und zu diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz bestanden hat.

Wenn Sie etwas von einem anderen fordern, tritt der Versicherungsfall ein, wenn ihr Gegner gegen eine Pflicht aus dem Gesetz oder aus einem Vertrag verstoßen haben soll, wenn sie Ihren Anspruch auf diesen Verstoß stützen. Wenn der Verkäufer Ihres Gebrauchtautos einen Unfallschaden verschwiegen hat und Sie Schadensersatzansprüche geltend machen, ist der Versicherungsfall am Tag des Verkaufs eingetreten, denn an diesem Tag hätte der Verkäufer Sie informieren müssen.

Wenn jemand von Ihnen etwas fordert, ist der Versicherungsfall dementsprechend an dem Tag eingetreten, an dem Sie nach der Behauptung der Gegenseite einen Pflichtverstoß begangen haben sollen. Klagt Ihr Vermieter auf Räumung und Herausgabe der Wohnung wegen unerlaubter Untervermietung, ist der Tag maßgeblich, an dem der Untermieter nach der Behauptung des Vermieters ohne Genehmigung eingezogen sein soll (es kommt also nicht darauf an, wann er wirklich eingezogen ist, nicht einmal darauf, ob es überhaupt einen Untermieter gibt).

Die bedeutet: allgemeine Rechtsauskünfte, Beratungen über abzuschließende Verträge oder
über erst in der Zukunft befürchtete Streitigkeiten („dicke Luft“ am Arbeitsplatz) werden von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht bezahlt.

Die Rechtsschutzversicherung tritt nur für die im Versicherungsvertrag vereinbarten Rechtsgebiete ein.

Grundsätzlich nicht gedeckt von der Rechtsschutzversicherung werden Ihre Anwaltskosten für die Verteidigung im Fall vorsätzlich begangener Straftaten sowie in Angelegenheiten des Ausländer- und Asylrechts. In sozialrechtlichen Angelegenheiten tritt die Rechtschutzversicherung erst für die Kosten des sozialgerichtlichen Verfahrens ein (also nach einer Klageerhebung), nicht aber für die Tätigkeit im Verwaltungsverfahren (z.B. im Verfahren über den Widerspruch gegen einen Bescheid). Über die Einzelheiten werden wir Sie gerne individuell beraten.

Die Rechtsschutzversicherung tritt nicht für Haftpflichtschäden ein.

Rutschen Sie auf einer Bananenschale aus, die ein anderer aus Unachtsamkeit auf die Straße geworfen hat, bekommen Sie für die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen der dabei erlittenen Verletzungen Deckung von der Rechtsschutzversicherung.

Rutscht dagegen ein anderer auf der von Ihnen achtlos weggeworfenen Bananenschale aus, liegt ein Haftpflichtversicherungsfall vor: wegen der Abwehr der Ansprüche des Geschädigten tritt die Rechtsschutzversicherung nicht ein (wohl aber die Haftpflichtversicherung, die berechtigte Ansprüche regulieren und unberechtigte Ansprüche abwehren muss).