Mediation

Mediation bedeutet wörtlich „Vermittlung“ und ist ein flexibles Konfliktlösungsverfahren, in dem die Mediatorin die Beteiligten auf dem Weg zur Lösung ihres Konfliktes anleitet und unterstützt.

Die Mediation ist eine Alternative zum Rechtsweg. Die Beteiligten erarbeiten die Lösung ihres Konfliktes gemeinsam, unter Zuhilfenahme einer allparteilichen Dritten.

Die Mediation ist in vielen Bereichen anwendbar.

Z.B. kann im Familienrecht das Mediationsverfahren im Rahmen einer bevorstehenden Scheidung hilfreich sein, um die Trennung und eine neue Zukunft für und durch die Beteiligten zu erarbeiten. Im Umgangsverfahren kann ein Mediationsverfahren dazu dienen, kindgerechte und für beide Elternteile akzeptable Lösungen zu finden.

Im Bereich des Arbeitsrechts entstehen Konflikte nicht selten über einen längeren Zeitraum und werden nicht genau benannt oder gar verdrängt. Dies führt häufig zu einem unbefriedigenden bis unerträglichen Arbeitsklima. Im Rahmen eines Mediationsverfahrens erhalten die Beteiligten die Möglichkeit die Entstehung des Konflikts miteinander aufzuarbeiten, und die Möglichkeit die jeweilige Vorstellung von einem befriedigenden Arbeitsalltag zu formulieren.

Das Mediationsverfahren läuft in sechs Phasen ab. Die Dauer des Mediationsverfahrens richtet sich nach der Komplexität des Konfliktes.

  1. Phase: Vorbereitung und Mediationsvertrag
    In der ersten Phase erfolgt eine Analyse der Sachlage. Die Konfliktbeteiligten erhalten Gelegenheit, sich und ihren Blick auf den Konflikt vorzustellen. In der Regel erfährt die Mediatorin erst zu diesem Zeitpunkt den Inhalt des Konfliktes und welche Motivationen und Ziele die Beteiligten bezüglich des Mediationsverfahrens haben.
    In dieser ersten Phase werden auch die Verfahrensregeln, die in der Mediation einzuhalten sind, vorgestellt und in einem Mediationsvertrag fixiert. In dem Mediationsvertrag wird auch festgehalten, welche Kosten anfallen (Stundenhonorare) und wer diese zu tragen hat.
  2. Phase: Informations- und Themensammlung :“ Worum geht es genau in dem konkreten Konflikt?“
    In dieser Phase werden die Fassetten des Konfliktes ausgearbeitet. Die Beteiligten schildern ihren Standpunkt und die Themen, die für sie für die Lösung des Konfliktes wichtig sind. Jeder/ jede Beteiligte sollte in einer in sich freundlichen und angenehmen Atmosphäre in der Lage sein, die ihn oder sie bedrückenden Fragen zu schildern und auch seine/ihre Position darzustellen, ohne dass der andere Teil dies gleich als Angriff wertet.
  3. Phase: Interessenklärung
    In der Regel ist die Kommunikation während eines Konfliktes dadurch gekennzeichnet, dass durch die Beteiligten eigene Positionen im Sinne von: „Du hast schon immer bestimmt was gekauft wird!“ „Sie haben noch nie meine Arbeit anerkannt“ oder „Ich will die Kinder!“ etc. formuliert werden.

Hinter diesen Positionen stehen in aller Regel jedoch Interessen, wie: „Ich möchte über mein eigenes Geld verfügen können.“; „Ich möchte berufliche Anerkennung.“ oder „Ich möchte die Kinder soviel wie möglich um mich haben.“. Diese Interessen gilt herauszufinden und zu artikulieren. Es sollte hier Raum geschaffen werden, die gegenseitigen Interessen kennen zu lernen und vor allem anzuerkennen.

  1. Phase: Kreative Ideensuche/ Optionen bilden: „Was wäre alles denkbar?“
    In der vierten Phase sind die Beteiligten gefordert, so viele Ideen wie möglich zu sammeln. Der Kreativität sollten hier keine Grenzen gesetzt werden, da auch durch zunächst abwegige Lösungsvorschläge bekannte Denkmuster verlassen werden und somit der Verhandlungsspielraum erweitert wird.
  2. Phase: Bewertung und Auswahl von Optionen
    Die in Phase vier gesammelten Lösungsvorschläge werden nun bewertet und ausgewertet. Idealerweise kann hier schon ein Aktionsplan erarbeitet werden in dessen Rahmen vorgeschlagen werden kann, wer was wann wo und wie machen kann.
  3. Phase: Vereinbarung und Umsetzung
    Die Beteiligten schließen eine Mediationsvereinbarung, in der die gefundenen Lösungen fixiert werden und die Umsetzung derer geklärt wird. Diese Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag, den die Beteiligten unterschreiben.

Frau Rechtsanwältin Waltraut Verleih ist ausgebildete Mediatorin (DAA)