Strafrecht

Im Strafrecht gibt es keinen Gegenstandswert, wonach die Höhe der Gebühren bestimmt werden kann.

Hier gilt am meisten der Grundsatz, dass unsere Kosten streng individuell von Ihrem Fall und dessen Schwierigkeit sowie Umfang unserer Tätigkeit für Sie abhängen.

Da eine Verurteilung, auch wenn es „nur“ eine Geldstrafe ist, für Sie und Ihr Umfeld spürbare Folgen mit sich bringen kann, ist die Arbeit des Strafverteidigers besonders zeit- und kostenintensiv. Ihr Strafverteidiger wird mehrmals Einsicht in Ihre Gerichtsakten nehmen, diese ausführlich (mehrmals) mit Ihnen besprechen, u.U. bereits im Ermittlungsverfahren Schriftsätze an die Staatsanwaltschaft anfertigen, Sie u.U. mehrmals in Untersuchungshaft besuchen, den Kontakt zu Ihrer Familie halten und nicht zuletzt die Hauptverhandlung detailliert mit Ihnen gemeinsam vorbereiten.

In einfacheren Fällen wie z.B. Diebstahl oder Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz sieht das RVG eine Vergütung für das Ermittlungs- und Hauptverfahren zwischen EUR 180,00 und ca. EUR 700,00 vor. Aber auch hier gilt, dass der Umfang des Verfahrens ausschlaggebend ist, denn auch „einfache“ Diebstähle können inhaltlich sehr kompliziert sein.

In allen anderen Verfahren vereinbart der Strafverteidiger mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, die alle Umstände des Falles berücksichtigt.

Bei sehr umfangreichen und komplizierten Angelegenheiten kann das Stundenhonorar zwischen EUR 150,00 und 500,00 betragen.

Wenn Ihnen ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr) zu Last gelegt wird, ist dies ein Fall für die sog. Pflichtverteidigung. Das bedeutet, dass die Staatskasse einen Mindestsatz Ihrer Anwaltskosten trägt. Im Fall einer Verurteilung wird die Staatskasse diese Kosten dann von Ihnen persönlich einfordern.

Da die Gebühren, die ein Pflichtverteidiger von der Staatskasse erhält, deutlich niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren, die ein Wahlverteidiger erhält, kann der Strafverteidiger die Differenz von Ihnen einfordern.

Für die Gerichtskosten, die Sie im Falle einer Verurteilung tragen müssen, gehen Sie bitte auf unser Link dazu.