Im Verwaltungsrecht gilt zunächst das Gesagte zu den Kosten im Ausländer- und Asylrecht. Auch hier bestimmt sich die Höhe der Gebühren nach dem Gegenstandswert.
Dieser ist jedoch je nach Gebiet sehr unterschiedlich. Falls Sie sich genauer hierüber informieren möchten, gehen Sie bitte auf unser Link zum Gegenstandswert Verwaltungsverfahren.